Landratsamt erlässt Enteignungsbescheid für Radwegverbindung von Pullach nach München
Die Gemeinde Pullach i. Isartal plant bereits seit vielen Jahren eine direkte Radwegverbindung nach München auf der alten Isartalbahntrasse, die diverse Vorteile bieten würde. Bislang war das wichtige Vorhaben aufgrund eines offenen Enteignungsantrags für ein privates Teilstück auf der betreffenden Route nicht umsetzbar. Nun gibt es aber vom Landratsamt dazu eine Entscheidung zugunsten der Gemeinde.
Von Pullach aus erreicht man die Münchner Innenstadt über die Trasse der ehemaligen Isartalbahn mit dem Fahrrad in einer guten halben Stunde. Im Bereich der Landeshauptstadt München ist der Radweg seit Jahren ausgebaut. Er endet jedoch, von München kommend, in Solln auf Höhe der Heinrich-Vogl-Straße, noch vor der Brücke über den Carusoweg. Ab hier wird der Radverkehr wieder in allgemeine Straßen nach Pullach abgeleitet, z. B. über die Großhesseloher Straße.
Um diese ungünstige Routenführung zu ändern, hat der Gemeinderat mit einem Grundsatzbeschluss vom 23.07.2014 entschieden, den Radweg in Verlängerung des bestehenden Münchner Radweges auch auf Pullacher Gemeindegebiet bis zur Hilariastraße zu errichten.
Die Vorteile für den geplanten Neubau des Radwegs liegen auf der Hand: Eine möglichst direkte und lückenlose Radwegverbindung von Pullach in die Stadt stärkt den Radverkehr, erhöht die Verkehrssicherheit, verbessert die Infrastruktur für die Fahrradnutzung auf dem Schul- und Arbeitsweg und steigert die Attraktivität der Strecke für den Freizeitverkehr.
Eine Umsetzung des Vorhabens war allerdings bislang noch nicht möglich, da sich auf dieser Trasse ein Teilstück im privaten Besitz befindet. Ein Erwerbsangebot der Gemeinde wurde 2014 vom Grundeigentümer abgelehnt. Daher sah sich die Gemeinde gezwungen, die Enteignung der ca. 677 m² großen Teilfläche aus dem privaten Grundstück für die Errichtung der Radwegverbindung zu beantragen. Dieser Antrag wurde am 27.11.2014 gestellt.
Nun hat das Landratsamt München mit seinem Enteignungsbescheid vom 09.10.2025 zugunsten der Gemeinde Pullach i. Isartal entschieden. Der Bescheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig.