Das vom RVC genutzte Grundstück möchte der Verpächter, eine Erbengemeinschaft verkaufen.
Hier die Sachlage:
Das Gelände befindet sich im Außenbereich der Stadt München (LHM), die mögliche Nutzung der Flächen beschreibt der Flächennutzungsplan (https://geoportal.muenchen.
Die vom Verein genutzten Flächen sind im Flächennutzungsplan als Sportfläche (im Bereich der Gebäude und des Hofs), Allgemeine Grünfläche, Ökologische Vorrangfläche/Grünfläche und Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Die mögliche Nutzung “Allgemeines Wohngebiet” betrifft nur einen Teil der Galoppbahn und die nördlich davon liegenden Holzkoppeln und nur in diesem Bereich der RVC Flächen ist nach derzeitigem Stand eventuell mit einer späteren Bebauung zu rechnen.
Bevor eine Bebauung möglich wird, müssen jedoch die Grundzüge des Flächennutzungsplans erst in einem ordnungsgemäßen Verfahren nach dem Baugesetzbuch in einem Bebauungsplan konkretisiert werden. Damit erst können rechtsverbindliche Festsetzungen entstehen und eine Bebauung geplant werden. Da bisher kein Bebauungsplan zum gesamten betroffenen Bereich existiert, ist nicht mit einer kurzfristigen Bebauung zu rechnen.
Da der Verpächter Flächen im Außenbereich der Stadt München verkaufen will, die im Flächennutzungsplan als “Allgemeines Wohngebiet” ausgewiesen sind, tritt ein Vorkaufsrecht der Stadt München LHM in Kraft. Die Stadt kann damit entscheiden, ob sie in den Verkauf einschreitet und die betroffenen Flächen “Allgemeines Wohngebiet” erwirbt.
Der Stadtrat der LHM hat in einer Vollversammlung Ende Juli von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht (siehe Bericht der SZ am 12.08.2022). Mit Nutzung des Vorkaufsrechts besteht nun auch die Möglichkeit, dass die LHM das gesamte Vereinsgelände erwirbt. Diese aus unserer Sicht sehr positive Möglichkeit wird jedoch von einigen Faktoren und Beteiligten beeinflusst und unterliegt einer Frist, die erst im Nachgang der Ausübung des Vorkaufsrechts besteht und derzeit noch läuft. Daher: Wann und in welchem Umfang ein Besitzerwechsel des Vereinsgeländes stattfindet, ist derzeit noch völlig offen.
Um die Zukunft des Vereins aktiv mitgestalten zu können, steht der Vorstand weiterhin mit Vertretern des Bezirksausschuss 19 und des Stadtrats im Austausch.
Besondere Unterstützung erhält der Verein durch den Bezirksausschuss 19, der sich in seiner Stellungnahme zur weiteren Bebauung um unser Gelände herum zu unserem Verbleib geäußert hat: “Der Reitverein Corona München Solln e.V. genießt zudem aus Sicht des BA 19 vollumfänglichen Bestandsschutz.”